Berufsunfähig als Arzt – frühzeitig für den Worst Case vorsorgen

Magna Med_Berufsunfaehigkeit

Statistisch gesehen muss jeder vierte Erwerbstätige in Deutschland damit rechnen, berufsunfähig zu werden. Ohne zuverlässigen Versicherungsschutz kann die Berufsunfähigkeit für Betroffene existenzbedrohend werden. Das macht private Berufsunfähigkeitsversicherungen zu den wichtigsten Versicherungen für Ärzte. Optimal ist, wenn sie sich frühzeitig für eine Berufsunfähigkeits-Police entscheiden. Wichtig ist, dass die Vertragsbedingungen ihren speziellen Anforderungen und Voraussetzungen entsprechen. Im Detail gibt es hier bei den verschiedenen Versicherern große Unterschiede.

Sind private Berufsunfähigkeitsversicherungen für Ärzte sinnvoll?

Versicherungs-Gesellschaften haben eine genaue Definition, wann Versicherte als berufsunfähig gelten. Dies ist dann der Fall, wenn versicherte Personen aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 Prozent nicht mehr zur Berufsausübung in der Lage sind. Maßgeblich dafür ist der versicherte Beruf – bei Ärzten ihre ärztliche Tätigkeit. Berufsunfähigkeit muss durch ärztliche Gutachten nachgewiesen werden und in der Regel für einen Prognosezeitraum von mindestens sechs Monaten bestehen.

Ärzte sind vielfältigen beruflichen Belastungsfaktoren ausgesetzt. Hierzu gehören lange Arbeitszeiten, Schichtdienste, psychischer Stress und – je nach Fachgebiet – hohe physische Belastung. Hinzu kommen spezielle Risiken wie Infektionsgefahren. Chirurgen oder Zahnärzte können durch leichte Verletzungen oder chronische Krankheiten von Händen, Augen oder Rücken berufsunfähig werden. Bei niedergelassenen Ärzten resultieren zusätzliche Belastungen aus Personalverantwortung und Praxisführung. Auf lange Sicht können daraus gesundheitliche Beeinträchtigungen und Berufsunfähigkeit resultieren.

Welche Gründe gibt es für Berufsunfähigkeit?

Für Berufsunfähigkeit gibt es vielfältige Ursachen. Im Schnitt sind 25 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland davon betroffen. Aktuelle Daten zu den Ursachen von Berufsunfähigket weisen aus, dass psychische Erkrankungen – beispielsweise Depressionen oder Burnout – mit 33,51 hier den ersten Platz belegen. Auf dem zweiten und dritten Platz befinden sich Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates mit einem Anteil von 20,50 Prozent sowie Krebserkrankungen mit einem Anteil von 17,42 Prozent. Unfälle und Herz-Kreislauf-Leiden sind für Berufsunfähigkeit demgegenüber von nachgelagerter Bedeutung.

Wie sind Ärzte über die berufsständischen Versorgungswerke abgesichert?

Wer als Arzt berufsunfähig wird, hat durch die Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk zumindest theoretisch Anspruch auf eine Rentenzahlung. Die Hürden für eine solche Rente liegen hoch. Voraussetzung der Rentenzahlung durch die Versorgungswerke ist eine nahezu 100-prozentige Berufsunfähigkeit. Als Beispiel: Ein Chirurg ist gesundheitlich bedingt nicht mehr zur Berufsausübung in der Lage. Jedoch ist er fähig, eine Tätigkeit in der medizinischen Verwaltung, in der Lehre oder als Berater auszuüben. Hierdurch wären Rentenzahlungen durch Versorgungswerke ausgeschlossen. Ein echter Berufsunfähigkeitsschutz ist mit ihren Leistungen nicht verbunden. Zudem gelten dafür zusätzliche restriktive Bedingungen. Beispielsweise können Versorgungswerke als Leistungsvoraussetzung die Approbationsrückgabe und damit die Berufsaufgabe fordern.

Was leisten private Berufsunfähigkeitsversicherungen?

Private Berufsunfähigkeitsversicherungen sind für Ärzte somit eine wichtige Ergänzung zur berufsständischen Versorgung. Aus seiner privaten Police würde der gleiche Chirurg eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten, sobald ihm seine berufliche Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent nicht mehr möglich ist. In der Praxis spielen hier Teilzeitklauseln eine Rolle. Wenn diese 50 Prozent sich ausschließlich auf Vollzeittätigkeit beziehen, können daraus juristische Auseinandersetzungen über die Leistungspflicht der Versicherungen resultieren. Aktuelle Gerichtsurteile stärken in dieser Hinsicht die Rechte der Versicherten. Hinzu kommt, dass einige Versicherungs-Gesellschaften speziell für Ärzte Berufsunfähigkeits-Policen mit speziellen Teilzeitregelungen anbieten. Voller Versicherungsschutz besteht dann bereits bei einer wöchentlichen Arbeitszeit ab 25 Stunden.

Wann sollten sich Ärzte gegen Berufsunfähigkeit versichern?

Bei privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen werden Rentenhöhe, Leistungsdauer und verschiedene andere Versicherungs-Bedingungen individuell vereinbart. Grundsätzlich sollten Berufsunfähigkeits-Policen bis zum Beginn des gesetzlichen Rentenalters abgeschlossen werden.

Vorab beantworten Interessenten die sogenannten Gesundheitsfragen. Hierdurch ermitteln Versicherer das Risikoprofil der Antragsteller. Abgefragt werden für einen Fünf- oder Zehn-Jahres-Zeitraum Vorerkrankungen und medizinische Behandlungen. Risikoreiche Lebensgewohnheiten wie beispielsweise Rauchen und riskante Hobbys müssen angegeben werden. Unrichtige oder unvollständige Angaben bei den Gesundheitsfragen geben dem Versicherer ein Recht zur Leistungsverweigerung. Hohe Risiken können zu Risikoaufschlägen, Leistungsausschlüssen oder Ablehnungen des Versicherungs-Antrags führen. In Bezug auf Vorerkrankungen sind nicht nur körperliche Krankheiten von Bedeutung. Beispielsweise kann es für Personen nach einer früheren Psychotherapie schwierig werden, überhaupt eine Berufsunfähigkeits-Versicherung zu erhalten. Weitere Risikofaktoren aus der Perspektive der Versicherer sind Lebensalter und Beruf.

Grundsätzlich ist es für Ärzte sinnvoll, sich möglichst früh gegen Berufsunfähigkeit zu versichern. Am besten wird dieser Versicherungsschutz im Studium oder spätestens als Assistenzarzt erworben. Hier sind verschiedene Faktoren von Bedeutung: Auch im Medizinstudium bestehen Risiken für Berufsunfähigkeit. Studenten und Berufsanfänger haben ohne private Berufsunfähigkeits-Versicherung dann keinerlei Versorgungsanspruch. Spezielle berufliche Risiken – beispielsweise als Chirurg – spielen zu diesem Zeitpunkt noch keine Rolle und begründen keinen Risikoaufschlag. Vorerkrankungen sind bei einem frühen Versicherungsabschluss im Regelfall noch nicht gegeben. Medizinstudenten sollten beim Vertragsabschluss darauf achten, dass in der Police Studium und spätere ärztliche Tätigkeit ohne erneute Gesundheitsprüfung versichert sind.

Welche Kriterien muss eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte erfüllen?

Gute Berufsunfähigkeits-Versicherungen für Ärzte sollten die folgenden Kriterien erfüllen:

Infektionsschutzklausel

Ärzte sind besonderen Infektionsrisiken ausgesetzt. Hierdurch kann es zu behördlichen Arbeitsverboten nach dem Infektionsschutzgesetz kommen. Infektionsschutzklauseln sichern den Erhalt der Berufsunfähigkeitsrente, wenn ein solches Tätigkeitsverbot für mindestens sechs Monate ausgesprochen wird.

Verzicht auf abstrakte Verweisung

Abstrakte Verweisungen im Versicherungsvertrag berechtigen den Versicherer trotz Berufsunfähigkeit zur Leistungsverweigerung, wenn theoretisch noch eine Arbeitsmöglichkeit besteht. Zwar müssen Verweisungstätigkeiten der bisherigen Lebensstellung sowie Kenntnissen und Fähigkeiten des Versicherungsnehmers entsprechen – keine Rolle für die Verweigerung der Rentenzahlung spielt jedoch, ob es diese Stelle oder Arbeitsmöglichkeit tatsächlich gibt. Policen mit abstrakter Verweisung sollten Ärzte grundsätzlich nicht akzeptieren. Im Übrigens sind sie auf dem Versicherungsmarkt heute längst nicht mehr der Regelfall. Abstrakte Verweisungen sollten im Vertrag für sämtliche Versicherungs-Konstellationen – beispielsweise für Nachprüfungen bei bestehender Berufsunfähigkeit – explizit ausgeschlossen sein.

Konkrete Verweisung mit definierten Konditionen

Anders sieht es mit konkreten Verweisungen aus. Für versicherte Ärzte können sie von Vorteil sein. Konkrete Verweisungen als Kriterium für Leistungsausschlüsse greifen bei Berufsunfähigkeit, wenn Versicherte von sich aus eine andere Tätigkeit ergreifen. Bei Ärzten kann es sich hierbei um medizinische ebenso wie fachfremde Tätigkeiten handeln. Wichtig ist, dass diese Tätigkeiten konkret ausgeübt werden und der Lebensstellung, Ausbildung und Erfahrung des Versicherten entsprechen. Zumutbare Einkommenseinbußen sollten sich laut aktueller Rechtsprechung zwischen 20 und maximal 30 Prozent bewegen.

Gibt es Besonderheiten bei niedergelassenen Ärzten?

Niedergelassene Ärzte müssen bei einer privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung außerdem auf die sogenannte Umorganisationsklausel in den Versicherungs-Bedingungen achten. Hierdurch besitzen Versicherer das Recht, Möglichkeiten einer Umorganisation der Praxis zu überprüfen. Wenn durch eine Umorganisation Berufsfähigkeit gegeben ist, sind sie zur Leistungsverweigerung berechtigt.

Niedergelassene Ärzte sind Betriebsinhaber. Aufgrund ihres Organisations- und Weisungsrechts haben sie großen Einfluss auf die Gestaltung ihrer Praxistätigkeit. Wenn sie sich durch Umorganisation in ihrer Praxis ein Tätigkeitsfeld mit über 50-prozentiger Berufsfähigkeit schaffen, besteht für die Versicherung keine Leistungspflicht. Zur Umorganisation gehören auch Personalveränderungen in Form von Neueinstellungen oder Entlassungen, wenn hierdurch eine hinreichende Berufsfähigkeit erzielt wird. Zudem tragen Ärzte in Bezug auf die möglichen Effekte von Umorganisationen die Beweispflicht.

Umorganisationen sind möglich, wenn:

sie mit einem vertretbaren Kapitaleinsatz vorgenommen werden können.

die Stellung des Praxisinhabers gewahrt bleibt.

sich hierdurch verursachte Leistungseinbußen in einem vertretbaren Rahmen – in der Regel mindestens 80 Prozent des vorherigen Einkommens halten.

sie nicht zu weiteren gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.

Optimal ist, wenn diese Klausel im Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen ist. Spätere Schwierigkeiten werden von vornherein ausgeschlossen. Viele Versicherer sehen Umorganisationsklauseln erst für Praxen mit mehr als fünf Mitarbeitern vor. Hier kommt es auf die Definition an, wer als Mitarbeiter zählt. Manche Versicherer beziehen sich nur auf angestellte Ärzte, andere Anbieter auf alle Mitarbeiter einer Praxis. Werkstudenten, Praktikanten und temporär beschäftigte Personen sollen hiervon grundsätzlich ausgenommen sein.

Wieviel kosten Berufsunfähigkeitsversicherungen für Ärzte?

Neben Lebensalter, Vorerkrankungen und persönlichen Risikoerfahrungen hängen die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung von der gewählten monatlichen Rentenhöhe ab. Hierfür sehen die Versicherer Obergrenzen zwischen 2.500 und 3.000 Euro vorgesehen. Als Faustregel kann gelten, dass bei Versicherten ohne zusätzliche Risikofaktoren pro 500 Euro Berufsunfähigkeitsrente zwischen 20 und 30 Euro Prämie fällig werden.

Wichtig sind außerdem Anpassungsmöglichkeiten der Rentenhöhe an Veränderungen der persönlichen Lebenssituation. Die Versicherer sehen hierfür dynamische Beitrags- und Rentenanpassungen vor. Außerdem sollte es zu verschiedenen Anlässen – beispielsweise Berufsstart, Familiengründung oder Immobilienerwerb – Möglichkeiten zur Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung geben.

Wieviel kosten Berufsunfähigkeitsversicherungen für Ärzte?

Für Ärzte bieten viele Versicherungs-Gesellschaften sogenannte Kombiversicherungen mit Berufsunfähigkeitsschutz und Altersvorsorge an. Für Versicherte können sich aus solchen Kombinationen im Einzelfall Steuervorteile ergeben. Allerdings verlieren sie hierdurch an Flexibilität. Beispielsweise sind Beitragsanpassungen oder beitragsfreie Zeiten bei Veränderungen der persönlichen Einkommenssituation bei solchen Verträgen nur in eingeschränktem Maße möglich. Ebenso problematisch sind Kündigungen. Bei Kündigung der Rentenversicherung geht automatisch der Berufsunfähigkeitsschutz verloren. Neuabschlüsse einer Berufsunfähigkeits-Police werden durch das dann höhere Lebensalter und neu aufgetretene Risiken in der Regel immer automatisch teurer. Von solchen Kombiversicherungen ist daher abzuraten.

Fazit – brauchen Ärzte eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Ärzte benötigen ebenso wie andere Berufsgruppen einen zuverlässigen Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit. Leistungen der ärztlichen Versorgungswerke setzen im Regelfall 100-prozentige Berufsunfähigkeit voraus. Zudem sind sie an Verweisungen gekoppelt und werden insgesamt eher restriktiv gewährt. Private Verträge über eine Berufsunfähigkeits-Versicherung sollten aufgrund des sehr günstigen Risikoprofils so früh wie möglich abgeschlossen werden. Wichtig ist, dass sie alle für Ärzte relevanten Klauseln – insbesondere Infektionsschutzklausel und Verzicht auf abstrakte Verweisungen – enthalten und sich ohne erneute Gesundheitsprüfung an veränderte Lebenssituationen anpassen lassen.

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