Arbeitssicherheit in der Privatarztpraxis: Sichere Bedingungen für Patienten und Mitarbeiter

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Vielen Ärzten ist nicht bewusst, dass arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken nicht nur in Industriebetrieben, sondern auch in Arztpraxen eine große Gefahr darstellen. Dies überrascht umso mehr, wenn man sich vor Augen führt, dass die Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung seit 1996 gesetzlich vorgeschrieben ist. Im Arbeitsalltag vieler Mediziner bleibt zwischen Patient, Mitarbeiterteam, technischer Ausstattung, Verwaltung und Betriebswirtschaft kaum Zeit übrig, um sich um die Arbeitssicherheit zu kümmern. Wir erklären Ihnen, worauf Sie beim Arbeitsschutz in Ihrer Arztpraxis acht geben müssen – rechtlich, technisch und personell.

Soll oder muss ich mich als Privatarzt um die Arbeitssicherheit kümmern?

Grundsätzlich gilt für Arztpraxen das Gleiche wie für andere Unternehmen und Institutionen: Der Inhaber ist verantwortlich für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit. Wenn Sie eine Privatarztpraxis mieten, gelten Sie rechtlich als Praxisinhaber. Sie haben ohne Wenn und Aber für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Patienten Sorge zu tragen. Die Überprüfung und gegebenenfalls die Anpassung von arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen liegen in Ihrem Verantwortungsbereich. Zwar können Sie einzelne Aufgaben an Praxismitarbeiter delegieren, doch die Aufsichtspflicht und letztlich die Verantwortung bleiben bei Ihnen. Falls Ihre Praxis mehr als 20 Mitarbeiter hat, sind Sie dazu verpflichtet, einen offiziellen Sicherheitsbeauftragten zu benennen.

Sind Arztpraxen besonders gefährdet in Sachen Arbeitssicherheit?

Zwar verfügt jede Praxis über einen anderen Aufbau und eine andere technische Ausstattung, doch eines haben alle Praxen mit Publikumsverkehr gemeinsam: Sie sind ein Hort der Gefahrenquellen. Es liegt in der Natur der Sache, dass gerade die gesundheitliche Gefährdung hoch ist. Die Ansteckungsgefahr von Hautkrankheiten und Infektionen sollte nicht unterschätzt werden. Ein hygienisches Konzept ist in jeder Arztpraxis zwingend vorgeschrieben. Auch das Risiko von Arbeitsunfällen ist in Arztpraxen hoch. So können etwa spitze Gegenstände oder medizinische Geräte wie Röntgen und Laser leicht zu einer Gefahr für Mitarbeiter und Patienten werden. Zu den Gegenmaßnahmen gehören eine gute Beschilderung sowie regelmäßige Mitarbeiter-Unterweisungen.

Ist die Gefährdungsanalyse in Arztpraxen wichtig, oder nicht?

Seit mehr als 25 Jahren fungiert die Gefährdungsbeurteilung in Arztpraxen als Grundlage für die Festlegung geeigneter Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Ihre Wichtigkeit kann nicht überbetont werden. Denn nur wenn Sie wissen, welche Gefahren in Ihrer Praxis drohen, können Sie angemessene Maßnahmen ergreifen. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege empfiehlt eine schrittweise Vorgehensweise: Zunächst sollten Sie alle Tätigkeiten in Ihrer Praxis erfassen sowie die jeweiligen Arbeitsbereiche gesondert auflisten. Danach ermitteln Sie für jede Tätigkeit und jeden Arbeitsbereich ein Gefährdungsprofil. Manche Tätigkeiten sind risikoarm, andere mit hohem Risiko verbunden. Nachdem Sie die Gefährdungen erfasst und beurteilt haben, legen Sie die notwendigen Maßnahmen fest. Diese können technischer, personeller oder organisatorischer Art sein. Nicht zuletzt sollten Sie die ergriffenen Maßnahmen turnusmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüfen.

Kommt es vor, dass ich als Privatarzt unangekündigt kontrolliert werde?

Der Arbeitsschutz in der Arztpraxis ist weit mehr als eine Kann-Aufgabe. Das beweist unter anderem die Tatsache, dass die Anzahl der behördlich durchgeführten Überprüfungen in den letzten Jahren stetig zugenommen hat. Zwar finden die meisten Begehungen nicht ohne vorherige Ankündigung statt, aber dies bedeutet nicht, dass unangekündigte Prüfungen völlig unrealistisch sind. Im Idealfall setzen Sie sich vorab mit der zuständigen staatlichen Behörde in Verbindung, um das Vorgehen zu koordinieren.

Drohen mir Konsequenzen, wenn ich mich nicht an den Arbeitsschutz halte?

Stellt eine Behörde bei der Begehung Ihrer Privatarztpraxis gröbere Mängel fest, drohen Ihnen durchaus erhebliche Konsequenzen. Die Liste der möglichen Sanktionen reicht von Ordnungsgeldern über Auflagen bis hin zur Einschränkung oder Schließung der Praxistätigkeit. Sie sollten die Arbeitssicherheit nicht nur wegen der möglichen Strafen ernst nehmen. Noch eklatantere Folgen drohen Ihnen nämlich im Schadensfall – d. h. nach einem Unfall.

Können die Haftungsfolgen im Schadensfall sogar existenzbedrohend werden?

Die Haftungsfolgen im Falle eines eingetretenen Personenschadens besitzen im Einzelfall das Potenzial, ein existenzbedrohendes Ausmaß anzunehmen. Regressforderungen, gerichtliche Auseinandersetzungen wegen fahrlässiger Körperverletzung und teure Bußgeldverfahren zehren nicht nur an den Nerven des Arztes. Sie stellen auch eine enorme finanzielle Belastung dar. Wichtig in diesem Kontext: Dokumentieren Sie alle ergriffenen Maßnahmen sorgfältig, um im Schadensfall vor Gericht in einer guten Ausgangssituation zu sein.

Arbeitsschutz in der Arztpraxis: Muss ein Arzt bestimmte bauliche Vorschriften einhalten?

Die Arbeitsstättenverordnung und die Hygienerichtlinien für Arztpraxen beschränken sich nicht nur auf die Ausstattung und gesundheitliche Präventivmaßnahmen. Auch die Architektur und die Technik sind im Fokus. Hier einige Beispiele:

die Raumhöhe darf 250 cm nicht unterschreiten (Mindesthöhe)

die freie Bewegungsfläche pro Mitarbeiter sollte wenigstens 1,5 m² betragen

beim Boden ist auf Ebenerdigkeit und Rutschhemmung zu achten

die Oberflächen müssen glatt und fugendicht sein

die Beleuchtungsstärke im Behandlungszimmer sollte mindestens bei 1.500 Lux liegen

Führe ich die fälligen Pflichtunterweisungen zum Arbeitsschutz selbst durch?

Das bundesweit geltende Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt die Durchführung von Pflichtunterweisungen für den Arbeitsschutz in der Arztpraxis. Als Praxisinhaber müssen Sie die erforderlichen Unterweisungen grundsätzlich selbst durchführen. Typische Unterweisungen sind die persönliche Besprechung von Arbeitsschutzfragen und die Ergreifung bzw. das persönliche Informieren von Mitarbeitern über Vorsichtsmaßnahmen zur Unfallverhütung. Präventiv müssen Sie zudem praxisnahe Trainings wie zum Beispiel Brandschutzübungen durchführen. Idealerweise halten Sie sich in regelmäßigen Abständen einen Termin frei, an dem die jeweiligen Unterweisungen stattfinden.

Gibt es externe Dienstleister oder Fachleute, die die Unterweisungen übernehmen?

Falls Ihnen die erforderliche Fachkompetenz dazu fehlt, können Sie anspruchsvolle Unterweisungen an externe Dienstleister delegieren. Betriebsärzte, Hygienefachkräfte, Datenschutzfachleute, Praxisberater und erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind die ersten Ansprechpartner. Sie sollten sich an Sie wenden sollten, wenn Sie bei einem bestimmten Thema an Ihre Grenzen stoßen.

Übersicht: Auf welche Themen, Gesetze und Verordnungen muss ein Praxisinhaber achten?

Zum Schluss wollen wir Ihnen noch zwei Listen an die Hand geben. Diese können Ihnen als Checkliste fürs Thema Arbeitsschutz in Ihrer Arztpraxis dienen. Lassen Sie sich von der Länge nicht abschrecken. Lesen Sie sich die Listen durch und überlegen Sie, welche Inhalte für Sie relevant sind. Daraufhin können Sie die notwendigen Maßnahmen mit der Unterstützung von Fachleuten umsetzen.

Relevante Themen:

  • Hygienemanagement
  • Brandschutz
  • Fluchtwege
  • Alarmplan
  • Erste Hilfe bei Notfällen in der Arztpraxis
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Prävention und Schutz bei Übergriffen
  • Schutzimpfungen
  • Umgang mit potenziell gefährlichen Medikamenten
  • Heben und Tragen
  • Röntgen- und Laserapparate
  • Bio- und Gefahrstoffe

Relevante Gesetze und Verordnungen:

  • Arbeitsschutzgesetz
  • Unfallverhütungsvorschrift
  • Gefahrstoffverordnung
  • Biostoffverordnung
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Mutterschutzgesetz
  • Datenschutz-Grundverordnung

Fazit: Lohnt sich die Investition in Arbeitsschutz in meiner Arztpraxis?

Arbeitsschutz ist in der Arztpraxis mehr als eine lästige Pflichtaufgabe. Bedenkt man die potenziellen Folgen von Unachtsamkeit und Sorglosigkeit, wird schnell klar: Es lohnt sich, dem Thema Arbeitssicherheit eine gewisse Aufmerksamkeit zu schenken. Last but not least sorgt ein guter Arbeitsschutz für eine höhere Mitarbeiter- und Patientenzufriedenheit. Denn Hand aufs Herz: Wer hält sich gerne in einer Arztpraxis auf, in der offensichtliche Mängel in puncto Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz herrschen?

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