Ärztliche Aufklärung – diese Dinge sind bei jeder Behandlung zu beachten
Die ärztliche Aufklärung steht am Anfang jeder medizinischen Behandlung. Noch bevor medizinische Therapien und Eingriffe vorgenommen werden können, müssen Patienten den Zweck und die möglichen Risiken von geplanten Diagnose- und Therapieverfahren verstehen und der Umsetzung zustimmen. Eine umfassende Aufklärung ist aus juristischer Sicht von Bedeutung, um eine rechtsgültige Einwilligung für Behandlungen einholen zu können. Darüber hinaus hängen das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient und somit auch der Behandlungserfolg maßgeblich davon ab, in welchem Maß die Sinnhaftigkeit, der Ablauf und die Erfolgschancen von einzelnen Behandlungsschritten verständlich gemacht werden. Einige Punkte zur richtigen ärztlichen Aufklärung müssen Ärzte und ihre Teams deshalb stets beachten, um haftungsrechtlich abgesichert zu sein und Patienten die Behandlung zu erleichtern:
Rechtsanforderungen in Aufklärungssituationen
Noch vor 20 Jahren stellte eine ausführliche Praxiswebseite eine Ausnahme dar. Die meisten Arztpraxen vertrauaIm Klinik- und Praxisalltag ist die Einhaltung der Rechtsanforderungen für ärztliche Aufklärung nicht immer unkompliziert: Aus juristischer Sicht müssen Ärzte im Zweifelsfall nachweisen, dass eine umfassende und vollständige Aufklärung durch den behandelnden Mediziner stattgefunden hat. Es muss glaubhaft gemacht werden, dass der Patient § 630e BGB entsprechend über Ablauf, Risiken und Kosten der Therapie aufgeklärt wurde und dem Eingriff bewusst und unmissverständlich zugestimmt hat.ten auf traditionelle Wege der Kommunikation wie den telefonischen Kontakt mit ihren Patienten. Zwar wurde die fortschreitende Digitalisierung von der Patientenkarte bis zur elektronischen Patientenakte von den meisten Praxen mitgetragen, nur selten haben diese jedoch die Entscheidung für einen Internetauftritt der Arztpraxis geprägt.
Die Zeiten haben sich geändert. Eine neue Generation an Patienten hat die Erwartung, sich online umfassend über die Praxisarbeit und deren Behandlungsangebot informieren zu können. Hierzu gehört mehr als die Präsentation von Öffnungszeiten oder der Praxis-Rufnummer. Vielmehr sollte Ihre Praxiswebseite die eigene Fachkompetenz hervorheben und noch vor einer Kontaktaufnahme verdeutlichen, dass Patienten bei Ihnen in guten Händen sind.
Die wichtigsten Aufklärungsbereiche für medizinische Behandlungen
Im § 630e BGB werden sowohl Informations- als auch Aufklärungspflichten im engeren Sinne für Ärzte definiert. Dem Gesetzgeber zufolge sind folgende Aufklärungsbereiche vor und während jeder Behandlung abzudecken:
Informationspflichten laut § 630e BGB
Wie genau lässt sich ein zeitgemäßer Eindruck gewinnen, wenn Sie Ihre Praxiswebseite neu umsetzen? Dies lässt sich auf technischer, optischer und inhaltlicher Ebene beantworten:
- Eine therapeutische Aufklärung des Patienten umfasst die Informationsbereitstellung zum Patientenverhalten vor und nach der Behandlung. Der Patient muss umfänglich darüber aufgeklärt werden, wie er sich zu verhalten hat, um den Behandlungserfolg nicht zu gefährden.
- Außerdem sind Ärzte zur wirtschaftlichen Aufklärung verpflichtet und müssen Patienten vollständig über voraussichtliche und mögliche Kosten sowie die Bereitschaft von Krankenkassen zur Kostenübernahme aufklären. Dies gilt vor allem für Behandlungen, die nur teilweise oder gar nicht von gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt werden.
- Laut § 630c Absatz 2 Satz 2 BGB ist der behandelnde Arzt dazu verpflichtet, Patienten über eigene und fremde Behandlungsfehler zu informieren. Ihm obliegt jedoch keine Recherchepflicht – auf Behandlungsfehler muss demnach nur hingewiesen werden, wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt oder die Gesundheit des Patienten gefährdet sein könnte.
Aufklärungspflichten im engeren Sinn laut § 630e BGB
- Zur Aufklärungspflicht im engeren Sinn gehört die sogenannte Risikoaufklärung, in welcher die Abläufe von ärztlichen Eingriffen und mögliche Risiken besprochen werden.
- Im Rahmen der Diagnoseaufklärungspflicht müssen Patienten zeitnah nach der Diagnose durch den Arzt über ihre gesundheitliche Situation aufgeklärt werden. Grund und Zweck der Behandlung müssen dem Patienten verdeutlicht werden.
- Zur Verlaufsaufklärung gehören alle Informationen, die der Patient benötigt, um eine Behandlungsentscheidung zu treffen. Auch der Ablauf und die Möglichkeit des Behandlungsmisserfolgs werden erläutert.
- Auch über mögliche Behandlungsalternativen muss der behandelnde Arzt vor Therapiebeginn aufklären, um sicherzustellen, dass der Patient der Therapie in vollem Bewusstsein über seine Möglichkeiten zustimmt.
Risiken bei nicht ordnungsgemäßer Aufklärung
Sollte es nach Behandlungen zum Streitfall mit Patienten kommen und wird die umfängliche Aufklärung in Frage gestellt, müssen Ärzte nachweisen, dass sie alle Aufklärungs- und Informationspflichten erfüllt haben. Wenn festgestellt wird, dass der Patient nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde, ist die Einwilligung zur Behandlung unwirksam. Ohne Einwilligung von Patienten wird jeder körperliche Eingriff juristisch als Körperverletzung betrachtet – Patienten kann vor Gericht folglich Schadensersatzanspruch zugesprochen werden.
Patientenbeschwerden vermeiden
Laut einer Behandlungsfehlerstatistik der Bundesärztekammer von 2018 gehören Beschwerden im Bereich “Aufklärung/Risiko” zu den fünf häufigsten Beschwerdegründen von Patienten. Im Fall von Aufklärungsfehler-Vorwürfen werden in 49 % der 238 statistisch erfassten Fälle im Jahr 2018 Aufklärungsfehler festgestellt. Sollte es zum Streitfall kommen, reichen unterschriebene Merkzettel nicht aus, um eine umfassende Aufklärung nachzuweisen. Bestenfalls sollte die ärztliche Aufklärung durch den behandelnden Mediziner im Beisein einer dritten Person erfolgen, die vor Gericht glaubhaft machen kann, dass der Patient die Schwere und den Umfang von Eingriffen und damit einhergehenden Risiken verstanden und der Behandlung zugestimmt hat.
An wen richtet sich die Aufklärung vor jedem Eingriff und jeder Therapie?
Jeder Patient muss vor einem medizinischen Eingriff vollständig über die Behandlung, mögliche entstehende Kosten und die damit verbundenen Risiken aufgeklärt werden. Auch nicht voll einsichtsfähigen Patienten wie Kleinkindern, Jugendlichen unter 14 Jahren und Menschen mit geistigen Einschränkungen müssen Behandlungen und die möglichen Risiken so verständlich wie möglich erklärt werden. Minderjährige sollten in Anwesenheit von allen Erziehungsberechtigten aufgeklärt werden – bei kleinen Eingriffen ohne schwere Risiken können Ärzte und Eltern in Absprache jedoch darauf verzichten und die Einwilligung von einem Elternteil einholen. Zur Aufklärung von Patienten mit Migrationshintergrund und Sprachproblemen muss ein sprachkundiger Angehöriger oder ein Dolmetscher hinzugezogen werden.
Ablauf der ärztlichen Aufklärung
Die ärztliche Aufklärung besteht nicht nur aus der Aufzählung medizinischer Fakten und Fachbegriffe. Das Vorlegen von Informations- und Merkzetteln zum Eingriff sowie zur Vor- und Nachbehandlung kann die Aufklärung ebenfalls erleichtern, jedoch nicht ersetzen. Im Dialog wird der Patient mit einer klaren, verständlichen Sprache informiert und hat die Chance, Fragen und Unsicherheiten zu äußern. Der Zeitpunkt der Aufklärung sollte so gewählt werden, dass dem Patienten ausreichend Zeit bleibt, um eine Behandlungsentscheidung zu treffen. Bei risikoarmen ambulanten Eingriffen ist eine ärztliche Aufklärung am Tag des Eingriffs angemessen. Für Aufklärungsfehler können Ärzte bis zu drei Jahre nach Abschluss des Behandlungsjahres belangt werden.
Wie ausführlich müssen Ärzte ihre Patienten aufklären?
Bei komplizierten Eingriffen ist es im Praxisalltag nahezu unmöglich, sämtliche Nebenwirkungen einer Behandlung bis ins Detail aufzuzählen. Eine solche Aufzählung könnte dem Patienten außerdem vermitteln, dass die Risiken schwerer wiegen als es tatsächlich der Fall ist. Um den Patienten nicht zu verunsichern und im Gespräch beim Wesentlichen zu bleiben, sollten Ärzte deshalb klar und ohne Ausschweifungen alle Informationen bereitstellen, die zur Beurteilung der Schwere von Diagnose und Behandlung sowie zur Entscheidungsfindung für einen Behandlungsweg nötig sind.
Umfangreiche Aufklärung nach ärztlichem Ermessen
Nach einer Diagnose entscheidet letztendlich immer der behandelnde Arzt über Zeitpunkt, Umfang und Form der ärztlichen Aufklärung. Die Aufklärung darf nicht durch medizinisches Personal oder Angehörige erfolgen – ein offenes Gespräch zwischen Arzt und Patient ist vor jedem Eingriff zwingend erforderlich. Insbesondere bei medizinisch nicht indizierten Eingriffen wie Schönheitsoperationen oder Laserbehandlungen wie beispielsweise dem Lasern von Tätowierungen muss die Aufklärung sehr sorgfältig geschehen. Sämtliche Risiken durch Behandlungsfehler oder eine falsche Nachsorge müssen dem Patienten lückenlos bewusst gemacht werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Jede ärztliche Behandlung erfordert eine angemessene Aufklärung. Dabei müssen Informations- und Aufklärungspflicht im engeren Sinne nach § 630e BGB beachtet werden.
- Auch Kinder und geistig eingeschränkte Patienten müssen so verständlich wie möglich über Behandlungen informiert werden und diesen wenn möglich zustimmen. Ist der Patient nicht entscheidungsfähig, müssen erziehungsberechtigte Eltern oder Personen mit Vormundschaft bei der Aufklärung anwesend sein.
- Um sich rechtlich abzusichern, sollten Ärzte die Aufklärung im Beisein von Dritten durchführen und die Einwilligung des Patienten schriftlich bestätigen lassen.
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