Arbeitsschutz in der Arztpraxis – Wie können Sie Arbeitssicherheit für Patienten und Personal sicherstellen?

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Wie an jedem Arbeitsplatz gibt es auch in Arztpraxen berufsspezifische Risiken, die die Gesundheit von Mitarbeitern und Patienten gefährden können. Durch gründliche Hygiene und gut geplante Schutzmaßnahmen können Ärzte Gefahren am Arbeitsplatz vermeiden und ihrer Verantwortung für das Wohlergehen von Menschen in der Praxis nachkommen. Für einen angemessenen Arbeitsschutz legt die Betriebssicherheitsverordnung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz bestimmte Vorsichtsmaßnahmen für den Umgang mit Arbeitsmitteln fest, von denen gesundheitliche Risiken ausgehen könnten. Um den Arbeitsschutz in der Arztpraxis zu gewährleisten, sollten Ärzte und ihre Teams alle Sicherheitsvorschriften kennen und getätigte Maßnahmen dokumentieren.

Wie führen Arztpraxen eine Gefährdungsbeurteilung durch?

Die regelmäßige Gefährdungsbeurteilung sowie die Dokumentation der Risikoeinschätzungen am Arbeitsplatz ist laut Bundesministerium seit 1996 für jeden Praxisinhaber verpflichtend. Eine Broschüre zur richtigen Gefährdungsbeurteilung in Arztpraxen wird online von der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) bereitgestellt. In sieben Schritten können Ärzte und Mitarbeiter Risiken am Arbeitsplatz systematisch einschätzen und Maßnahmen zur Risikoeindämmung treffen.

Wie prüfen Aufsichtsbehörden Gefährdungsbeurteilungen?

Durch eine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung sichern Ärzte sich rechtlich ab und stellen sicher, dass möglichst wenige Gefahren am Arbeitsplatz für Patienten und Mitarbeiter vorherrschen. Aus der Gefährdungsdokumentation sollte klar hervorgehen, welche Gefahren erkannt wurden. Nachvollziehbare Gefährdungen sollten durch angemessene Maßnahmen vermieden werden.

Wer ist für den Arbeitsschutz in der Arztpraxis verantwortlich?

Verantwortlich für die Gesundheit von Mitarbeitern und Patienten ist immer der Praxisinhaber. Finden Pflichten des Bundesministeriums keine Berücksichtigung, wird der Praxisinhaber juristisch belangt. Bei schweren Verstößen kann Ärzten gerichtlich die Approbation entzogen werden. Laut § 3 des Arbeitsschutzgesetzes ist die Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeitern während der Arbeit nicht zwingend zu garantieren, es sollten jedoch stets Maßnahmen getroffen werden, die die Verbesserung dieser anstreben. Vermeidbare Risiken müssen in Gefährdungsbeurteilungen erfasst und bewertet werden, um anschließende Sicherheitsmaßnahmen zur Verbesserung einzuleiten.

Welche Gefahren am Arbeitsplatz gibt es im medizinischen Umfeld?

In Arztpraxen tauchen je nach Fachrichtung und angebotenen Leistungen unterschiedliche Risiken im Arbeitsalltag auf. Die Beurteilung von Gefährdungen erfolgt deshalb individuell. Neben Arbeitsunfällen durch Ausrutschen oder Stolpern bergen auch Behandlungsabläufe einige fachspezifische Risiken:

1. Hauterkrankungen

Hauterkrankungen gehören zu den häufigsten Gefahren am Arbeitsplatz im medizinischen Bereich. Häufiges Desinfizieren und Händewaschen sowie chemische Reaktionen durch den Kontakt von Schweiß und Schutzhandschuhen reizen die Haut, lassen sich im Praxisalltag aber kaum vermeiden. Um Hauterkrankungen unter Mitarbeitern weitgehend auszuschließen, sollten schonende Mittel zum Einsatz kommen. Häufiges Händewaschen und -trocknen kann durch die Bereitstellung schonender Desinfektionsmittel verringert werden, um die Haut nicht übermäßig zu reizen.

2. Infektionsgefahr

Laut § 5 Absatz 3 des Arbeitsschutzgesetzes ist die Infektionsgefahr in Arztpraxen unbedingt zu beachten. Sowohl Patienten als auch Mitarbeiter müssen durch sorgfältige Hygienemaßnahmen vor Ansteckungen durch Infektionskrankheiten geschützt werden. Dazu gehören neben dem hygienischen Umgang mit Spritzen oder Nadeln auch saubere Warteräume und Desinfektionsmöglichkeiten auf den Toiletten und in Behandlungsräumen.

Welche Maßnahmen können Ärzte treffen, um die Infektionsgefahr einzudämmen?

Maskenschutzempfehlungen beachten

Zum Schutz vor Infektionskrankheiten wie Hepatitis B, Hepatitis C oder HIV dürfen Kanülen und Spritzen nur in sicheren Behältern entsorgt werden, die nicht durchstochen werden können

Impfungen gegen häufige Infektionskrankheiten sind für medizinische Mitarbeiter zu empfehlen und sollten innerhalb der Praxis besprochen und angeboten werden

Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht stellen auch einige Medikamente

3. Umgang mit Medikamenten

Der Umgang mit Medikamenten in Arztpraxen unterliegt der Gefahrenstoffverordnung, Ausnahmen bilden die Kennzeichnungspflicht und Vorschriften zur Inverkehrbringung. Angaben zu toxikologischen Daten sind für viele Medikamente nicht verfügbar, daher ist eine lückenlose Erfassung im Rahmen von Gefährdungseinschätzungen in der Praxis kaum umzusetzen. Gesundheitsgefährdende Medikamente und Suchtstoffe sollten sicher verschlossen gelagert und die Herausgabe stets gründlich dokumentiert werden, um Gefahren am Arbeitsplatz durch Giftstoffe in Medikamenten zu vermeiden.

4. Allergien vermeiden

Zur Prävention von Allergien bei Mitarbeitern und Patienten können Ärzte sich an die Technischen Regeln für Gefahrenstoffe und biologische Arbeitsstoffe halten, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegeben werden. Neben dem Regelwerk zu Gefährdungen durch Hautkontakt ist auch das TRGS 406 Regelwerk von Bedeutung, welches mögliche Gefährdungen durch sensibilisierende Stoffe für die Atemwege aufzeigt. Das Regelwerk umfasst mögliche Gefährdungen und angemessene Maßnahmen in verschiedenen Arbeitsbereichen.

5. Arbeitsunfälle in der Praxis

Unfälle im Alltag lassen sich nie völlig ausschließen, auch nicht in Arztpraxen. Im Arbeitsalltag fallen Mitarbeitern, Ärzten und Patienten mit der Zeit vielleicht Probleme auf, die sich durch einfache Maßnahmen vermeiden ließen. Wie genau diese Maßnahmen aussehen, muss individuell entschieden werden. Stolpern zum Beispiel häufiger Patienten beim Eintreten, könnte ein Hinweisschild oder eine neue Fußmatte im Eingangsbereich das Unfallrisiko minimieren. Neu erkannte Gefährdungen und Gegenmaßnahmen sollten genau dokumentiert werden.

Muss die Gefährdungsbeurteilung immer aktuell sein?

Gefahrenvermeidung am Arbeitsplatz ist ein laufender Prozess und kann deshalb nicht wie eine Inventur abgeschlossen werden. Dokumente zum Nachweis der Risikoeindämmung sollten alle aktuellen Gefahren auflisten und belegen, dass angemessene Maßnahmen zur Prävention vorgenommen werden. Die Gefahrendokumentation wird von Arztpraxen tendenziell vernachlässigt, was durch Fachkräftemangel und wachsenden Bürokratieaufwand zu erklären ist. Trotzdem lohnt sich die systematische Beurteilung von möglichen Gefahren, insbesondere wenn sich Abläufe, Ausstattung und Besetzung verändern.

Wie prüft man die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes?

Werden Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken im Arbeitsumfeld getroffen, sind die Effekte nicht immer leicht messbar. Für eine sorgfältige Gefahrenbeurteilung ist deshalb die Plausibilität der Maßnahmen von Bedeutung: Möchten Sie beispielsweise das Risiko der Krankheitsübertragung in Warteräumen und Toiletten verbessern, können Sie ein System zur Belüftung einrichten, Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen oder eine Maskenpflicht in den Praxisräumen einführen. Ob sich auf diese Weise tatsächlich weniger Menschen in Arztpraxen mit Infektionskrankheiten infizieren, lässt sich nicht messen. Werden angemessene Maßnahmen sorgfältig umgesetzt, werden Aufsichtsbehörden diesen Gefahrenpunkt nicht beanstanden.

Fazit: Wie kann man Gefahren am Arbeitsplatz frühzeitig erkennen?

Im Idealfall sollten Unfälle im Arbeitsalltag gar nicht erst auftreten. Um Risiken so gering wie möglich zu halten, können Ärzte sich an die Technischen Regeln des Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Arbeitsschutz halten. Auch die Betriebssicherheitsverordnung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz gibt klare Hinweise, wie Gefahren am Arbeitsplatz systematisch bewertet werden können. In Arztpraxen stellt vor allem die Infektionsgefahr von übertragbaren Krankheiten durch Blut, Schmier- und Tröpfcheninfektionen ein Risiko dar, das durch entsprechende Maßnahmen minimiert werden kann.

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