Auswandern für Mediziner: Wie ist der Weg für Ärzte zur Approbation in Deutschland?

Magna med Approbiation

In Deutschland herrscht bundesweit Fachkräftemangel in allen medizinischen Bereichen. Ärzte aus dem Ausland haben hierzulande also gute Karrierechancen, wenn sie entsprechende Sprachkenntnisse vorweisen können. Um als Arzt in Deutschland arbeiten zu können, benötigen Fachkräfte aus dem Ausland eine berufliche Anerkennung der medizinischen Ausbildung. Bei der Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit wird zwischen der befristeten Berufserlaubnis und der uneingeschränkten Approbation unterschieden. Ärzte aus dem Ausland, die sich in Deutschland niederlassen möchten, können ihre Approbation mit wenigen gut vorbereiteten Schritten erreichen und die vielen Karrierechancen im Bundesgebiet nutzen.

Was ist der Unterschied zwischen beruflicher Anerkennung und Approbation?

  • Die Deutsche Approbation wird auf Basis der Gesetzgebung durch die Bundesärzteordnung (BÄO) vergeben. Mit einer uneingeschränkten Zulassung zur Ausübung medizinischer Berufe können Ärzte aus dem Ausland ihren beruflichen Titel führen und Patienten eigenverantwortlich behandeln.
  • Ärzte mit Berufserlaubnis können während des bürokratischen Approbationsprozesses maximal 2 Jahre unter Aufsicht eines approbierten Arztes arbeiten. Laut § 10 der BÄO können dabei jedoch keine leitenden Positionen übernommen werden.

Welche Voraussetzungen müssen Ärzte für eine Approbation erfüllen?

  1. Nachweis Ausbildung
    Nachweis über eine abgeschlossene ärztliche Ausbildung an einem anerkannten ausländischen Institut
  1. Gutachten
    Bei Ärzten aus Nicht-EU-Ländern muss ein Gutachten über den Kenntnisstand durchgeführt werden. Bei Defiziten wird eine Kenntnisprüfung verordnet.
  1. Sprachzertifikat
    Vorlegen eines anerkannten Sprachzertifikats auf Niveau B2 oder höher
  1. Fachsprachenprüfung
    Nachweis über eine bestandene Fachsprachenprüfung der zuständigen Ärztekammer auf Niveau C1 oder höher
  1. Ärztliche Berufseignung
    Ärztlicher Nachweis über die gesundheitliche Berufseignung
  2. Führungszeugnis zum Nachweis von Straffreiheit

Antrag auf Approbation

Welche behördliche Stelle den Approbationsvorgang beaufsichtigt, hängt vom Arbeitsort sowie in manchen Fällen vom Herkunftsland des Antragstellers ab. Die Bundesregierung hat dafür den Anerkennungs-Finder eingerichtet – ein Online-Tool mit dem Ärzte ihre Anträge auf Approbation in 11 Sprachen vorbereiten und die zuständigen Ansprechpartner finden können. Nach der Anmeldung erhalten Ärzte viele hilfreiche Informationen zum weiteren Verfahren und zu den nötigen Gutachten und Prüfungen.

Darauf sollten Sie vor der Antragstellung achten

  • Unterlagen in Fremdsprachen müssen übersetzt und beglaubigt werden
  • Amtlich beglaubigte Übersetzungen können nur durch beeidigte Übersetzer erfolgen
  • Anwaltskanzleien und Notare bieten die Dienstleistung für unterschiedliche Sprachen an

Prüfung des Studienabschlusses

Die Prüfung der Anerkennung von absolvierten Medizinstudien verläuft für Absolventen aus der EU deutlich unkomplizierter als bei medizinischen Abschlüssen aus Ländern außerhalb der EU. Ausnahmen bilden Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz – in diesen Ländern erbrachte Abschlüsse werden in jedem EU-Land und untereinander anerkannt, sofern die Qualifikation den Europäischen Berufsanerkennungsrichtlinien entspricht. Um einen ausländische Facharztbezeichnung führen zu dürfen, ist in jedem Fall eine Genehmigung der zuständigen Ärztekammer notwendig.

1. Wie verläuft das Approbationsverfahren für Ärzte aus der EU?

Ärzte mit medizinischem Abschluss aus einem EU-Land oder einem der vertraglich gleichgestellten Länder können ihren Beruf ohne Kenntnisprüfung ausüben. Gültige Abschlüsse werden automatisch anerkannt, sodass ausschließlich Sprach- und Fachsprachenkenntnisse überprüft werden müssen. Die Fachsprachprüfung erfolgt durch die zuständige Ärztekammer; anerkannte Sprachzertifikate können an verschiedenen Institutionen erworben werden (Goethe Zertifikat, DSD, DSH), die Sie hier finden.

2. Wie verläuft die Anerkennung der Approbation für Ärzte aus Nicht-EU-Ländern?

Für Abschlüsse aus Ländern außerhalb der EU und den vertraglich gleichwertigen Ausbildungsländern muss die zuständige Approbationsbehörde Gleichwertigkeitsprüfungen durchführen. Bei diesem aufwändigen bürokratischen Prozess prüfen sprachkundliche Beamte nicht nur die Qualität des zugrundeliegenden Studiums. Auch die Berufserfahrung und andere anerkannte Fähigkeiten und Kenntnisse können sich auf die Bewertung auswirken. Werden Unterschiede in der Qualität der Ausbildung festgestellt, können diese also durch praktische Qualifikationen ausgeglichen werden. Wird der medizinische Abschluss im Prüfungsverfahren als gleichwertig eingestuft, können Sie zur Fachsprachprüfung übergehen.

Kenntnisprüfung für die Approbation

Wird das Medizinstudium von Ärzten aus dem Ausland nicht als gleichwertig mit dem Kenntnisstand von deutschen Absolventen eingestuft, können Approbationsbehörden eine Kenntnisprüfung veranlassen. Die Mitteilung über die Erforderlichkeit einer Kenntnisprüfung erfolgt in der Regel innerhalb von vier Monaten nach Antragstellung. In der etwa 90-minütigen mündlich-praktischen Prüfung mit Patientenvorstellung als Fallbeispiel können Ärzte ihre Fachkenntnisse nachweisen. Das Ablegen einer Kenntnisprüfung ist kostenpflichtig (bis zu 1.200 Euro) und die Prüfung kann insgesamt zweimal wiederholt werden. Auf folgende medizinische Bereiche wird besonderer Wert gelegt:

Innere Medizin

Chirurgie

Notfallmedizin

Bildgebende Verfahren

Klinische Pharmakologie

Strahlenschutz

Rechtsfragen

In Einzelfällen können weitere Fachbereiche als prüfungsrelevant eingestuft werden

Fachsprachprüfung

Nach Erhalt eines Anerkennungsbescheids über die Gleichwertigkeit der medizinischen Ausbildung mit deutschen Standards können Ärzte die entsprechenden Sprachprüfungen bei zuständigen Ärztekammern ablegen. Fachsprachprüfungen sind für alle Ärzte außerhalb der Bundesrepublik verpflichtend, auch für Menschen mit Muttersprachenniveau. Zusätzlich können Bundesländer ein Sprachzertifikat des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen einfordern, üblich ist hier Niveau B2. Nach abgeschlossener Fachsprachprüfung erteilt die zuständige Behörde die uneingeschränkte Approbation. Im Anschluss können Sie eigenständig in Praxen, Kliniken oder Forschungsinstituten arbeiten oder selbst eine Praxis in Deutschland eröffnen.

Wie werden Facharzttitel aus dem Ausland übertragen?

  • Nach der Approbation dürfen akademische Titel aus EU-Ländern geführt werden, eine Umwandlung von ausländischen Titeln in inländische Titel ist jedoch nicht gestattet.
  • Wurde der akademische Grad nicht in der EU erlangt, muss die entsprechende ausländische Institution stets in Klammern genannt werden.
  • Um ausländische Facharzttitel führen zu dürfen, ist ein erneuter Antrag bei der zuständigen Ärztekammer erforderlich.

Der Weg zur Approbation – welche Karriere erwartet Ärzte aus dem Ausland?

Im deutschen Gesundheitswesen wird der internationale Austausch von Fachkräften begrüßt und gefördert. Ärzte aus der ganzen Welt können nach Erhalt ihrer Approbationsurkunde uneingeschränkt ihren Beruf ausüben. Aufgrund des Fachkräftemangels in Deutschland sind Mediziner in allen Bereichen in fast allen Bundesländern gefragt. Mit einer Berufserlaubnis können Ärzte aus dem Ausland während des mehrmonatigen Bearbeitungsprozesses ihren Beruf unter Aufsicht von approbierten Ärzten ausüben. Der Approbationsprozess ist außerdem mit Kosten im vierstelligen Bereich für Übersetzungen und Gebühren verbunden. Eine gute Vorbereitung erspart Ärzten aus dem Ausland komplizierte Verzögerungen und erleichtert den Berufseinstieg im Bundesgebiet.

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